Die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann durch den Arbeitgeber, dessen Beauftragte oder auch in Kooperation mit kompetenten externen Anbietern, wie z. B. mit Feuerlöschgeräteherstellern, Fachbetrieben oder Feuerwehren, erfolgen.
Werden in der Ausbildung keine betriebsspezifischen Kenntnisse vermittelt, obliegt deren nachträgliche Vermittlung dem Arbeitgeber.