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Leitern, Tritte, Gerüste

Um die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten, müssen Ihre Leitern, Tritte und Fahrgerüste regelmäßig gewartet werden.

Laut der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift BGV D 36 muss diese Wartung einmal im Jahr durchgeführt werden. Dabei werden die Leitern jeglicher Art sowie Fahr- und Kleingerüste und Tritte auf Mängel wie Verformungen und Beschädigungen etc. geprüft.

Die regelmäßigen Prüfungen sind erforderlich, falls ein Garantieanspruch gestellt wird. Haben Sie weitere Fragen, dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.